Frage:
Was bedeutet ein „Gewerbeuntersagungsverfahren“ ?
Antwort:
Bei rückständigen Zahlungen an Finanzämter und / oder Krankenkassen können diese ein Gewerbeuntersagungsverfahren einleiten.
Sollte ein solches verhängt werden, bedeutet dies auf Zeit aber auch möglicherweise lebenslang ein Gewerbeverbot.
Im Falle eines Falles rufen Sie uns an, um Gegenmaßnahmen zu besprechen.
Frage:
Haftet ein neuer Geschäftsführer für alte Schulden in einer GmbH ?
Antwort:
Ja, in vollem Umfang. Das kann unter Umständen bis zur privaten Insolvenz des neuen Geschäftsführers gehen.
Frage:
Kann ich eine verschuldete (insolvente ?) GmbH / Firma verkaufen ?
Antwort:
Ja, wenn Dritte keine Rechte an den Gesellschaftsanteilen haben, z.B. durch eine Pfändung der Anteile etc..
Frage:
Was ist eine Gläubigerbegünstigung ?
Antwort:
Wenn nicht alle Gläubiger bedient werden, sondern nur ein Teil. Gläubigerbegünstigung ist strafbar, der verantwortliche Geschäftsführer hierfür persönlich haftbar.
Frage:
Was droht bei einer Insolvenzverschleppung ?
Antwort:
In der Regel eine Geldstrafe (das ist der „harmlose“ Teil) !
Die „Nebenstrafen“ sind wesentlich heftiger : Automatisch ein 5-jähriges Geschäftsführungsverbot, und, jetzt wird es heftig, die unbeschränkte persönliche Haftung für den Zeitraum, seit dem Beginn der Insolvenzverschleppung.
Und es geht weiter: Oft wurden im Vorfeld Ratenzahlungen geleistet und Gläubiger bezahlt, die man unbedingt brauchte (z.B. Krankenkassen etc.) und andere Gläubiger hat man links liegen gelassen.
Ein solches Verhalten ergibt eine weitere Anklage (und Verurteilung) wegen „Gläubigerbegünstigung“. Gläubigerbegünstigung ist, wenn Einzelne bedient werden aber andere nicht. Neben der Strafe ist dies schadenersatzpflichtig in unbeschränkter Höhe.
Wir haben für viele (nicht für alle) solcher Situationen Lösungen, rufen Sie uns einfach an !
Frage:
Kann eine GmbH in Einzelunternehmen umgewandelt werden ?
Antwort:
Ja, dies ist eine komplexe Aufgabe aber zur Zufriedenheit der GmbH-Geschäftsführer-Gesellschafter machbar.
Frage:
Wer kann einen Insolvenzantrag stellen ?
Antwort:
Jeder Gläubiger (kann), Geschäftsführer (muß bei Zahlungsunfähig und/oder Überschuldung, kann bei „drohender Zahlungsunfähigkeit“, Gesellschafter muß wenn er in das operative Geschäft eingebunden ist oder/und von Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung Kenntnis hat.
Ein Fehlverhalten hierbei zieht unter Anderem (Strafrechtliches) die persönliche Haftung nach sich.
Frage:
Kann ich eine Problem-GmbH verkaufen:
Antwort:
Ja, Sie können eine Problem-GmbH (oder GmbH & Co. KG, KG, AG etc.) genau so verkaufen, wie ein gebrauchtes Auto. Der einzige Unterschied ist die vorgeschriebene notarielle Beurkundung.
Frage:
Was ist eine „Durchgriffshaftung“ ?
Antwort:
Als „Durchgriffshaftung“ wird bezeichnet, wenn Geschäftsführer aber auch Gesellschafter (bei bestimmten Voraussetzungen) für Schäden haften müssen, die durch ihr Fehlverhalten entstanden sind, z.B. bei einer festgestellten Insolvenzverschleppung, Gläuberbegünszigung. Gläubigerschädigung,existenzvernichtende Eingriffe, Institutsmissbrauch, Unterkapitalisierung, falsche wirtschaftliche Identität ).
Frage:
Wer haftet für Steuerschulden ?
Antwort:
Die GmbH. Bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen haftet der Geschäftsführer und möglicherweise auch der/die Gesellschafter in unbeschränkter Höhe !
Rufen Sie uns ggf. an, um diese Frage zu klären.