Übernahme Ihrer Problem-Gesellschaft durch eine deutsche Auffang- und Beteiligungsgesellschaft oder einem interessierten Unternehmer und deren Beurkundung durch einen Notar.
Elektronische Anmeldung der Übernahme beim Handeslregister am Tag der Notar-Beurkundung.
Sofort wirksame Abberufung, Entlastung und Haftungsfreistellung (Freistellung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen des GmbH-Gesetzes) des bisherigen Geschäftsführers.
Sofortige Stillegung der GmbH wenn eine Fortführung ausgeschlossen werden kann.
Sofortige Inkenntnissetzung aller Gläubiger etc. über den neuen Geschäftssitz, die neue Geschäftsführersituation (besonders wichtig im Hinblick auf § 283 Abs. Nr. 8 StGB).
Einsetzen eines in der Sanierung, Abwicklung, Liquidierung und Auflösung kompetenten (mit mehrjähriger einschlägiger Erfahrung) neuen Geschäftsführers.
Komplette Übernahme der Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen und deren Aufbewahrung.
Abwicklung aller bestehenden Verträge.
Abgabe, wenn erforderlich (zum Beispiel im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zwingend, mit Eintragung in das Schuldner- und Vollstreckungsregister), der eidesstattlichen Versicherung („Offenbarungseid“) (neuerdings „Vermögensauskunft“) durch den neuen Geschäftsführer und auf seinem Namen.
Soweit erforderlich, fristgerechte Anmeldung der Insolvenz durch den neuen Geschäftsführer.
Verlegung des Geschäftssitzes (und dessen Eintragung in das Handelsregister) an eine ladungsfähige Adresse in Deutschland.
Auf Wunsch Änderung des Firmennamen.
Auf Wunsch Änderung des Geschäftszweckes (Unternehmensgegenstand).
Komplette Übernahme der Kommunikation mit allen Gläubigern, Gläubigervertretern und Behörden (Gerichte, Finanzämter, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.).
Und auch die jederzeitige Erreichbarkeit, per Brief, per Telefon, per Telefax, per Mail, persönlich, für diesen besonders wichtigen Personenkreis.
Abwicklung bis zur Löschung der Firma aus dem Handelsregister.
Transparentes einmaliges Honorar.