Ihre Firma befindet sich in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten – eine Weiterführung ist nicht mehr möglich ?
Sie wollen sich sowohl als Gesellschafter, wie auch als Geschäftsführer schnellstmöglich von der Firma trennen ?
Die Übernahme der gesamten Gesellschaftsanteile, einschließlich Geschäfsführerwechsel (Entlastung des Alt-Geschäftsführers), Verlegung des Geschäftssitzes, Änderung des Firmennamen (auf Wunsch), Änderungs des Unternehmengegenstandes (auf Wunsch) und notarieller Beurkundung ist innerhalb von 2 Werktagen möglich!
Vorteile beim Verkauf einer Problem-Gesellschaft
– Geschäftsführerwechsel
Ab dem Zeitpunkt der Übernahme sind Sie für die Gesellschaft nicht mehr verantwortlich.
Als Geschäftsführer sind Sie entlastet und können nicht mehr für Schadenersatz- ansprüche (gemäß GmbH-Gesetz) herangezogen werden. Gläubiger etc. haben sich ausschließlich an den neuen Geschäftsführer zu wenden.
– Verlegung des Geschäftssitzes
Der neuen Geschäftssitz ist mehr oder weniger weit weg vom bisherigen Ort. Alle weiteren Aktivitäten werden dort abgewickelt. Bei einem eventuellemInsolvenzverfahren ist in der Regel ein anderes Insolvenzgericht zuständig.
– Änderung des Firmennamen
Bei einem eventuellen Insolvenzverfahren wird der alte Firmenname nicht genannt und nicht veröffentlicht. Das hat viele Vorteile.
– Kein Bonitäts- und Rufschaden
Der neue Geschäftsführer muß im Rahmen eines eventuellen Insolvenzverfahrens für die Gesellschaft eine Eidesstattliche Versicherung („Offenbarungseid“) abgeben. Dies wird namentlich in alle amtlichen (z.B. www.vollstreckungsportal.de) und privatwirtschaftlichen Schuldnerregistern (SCHUFA, Creditreform etc.) eingetragen. Die Kreditwürdikeit wäre für den Alt-Geschäftsführer, wenn er noch im Amt wäre, auf Jahre dahin. Abgesehen vom Gesichtsverlust in Ihrem Umfeld und, nicht zuletzt, der Belastung Ihres Familienlebens.